Bußgeldbescheid gültig?
Ihnen wird vorgeworfen, am 19.06.2018 in Fulda. K 110 Höhe Stat. km 057-0,2, Rtg. Karl-Storch- Straße als Führer des folgende Ordnungswidrigkeit begangen zu haben: Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindlgkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h. Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 81 km/h. 5 3 Abs. 3, 5 49 StVO; $ 24 StVG; 11.1.5 BKat Beweismittel: Sensorrnessung und Foto Zeuge: H. VD Fulda Deshalb wird gegen Sie gemäß 5 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) 80,00 € eine Geldbuße festgesetzt von: Außerdem haben Sie die Kosten des Verfahrens gemäß 55 105 und 107 OWlG‚ §§ 464 Abs. 1 und 465 Strafprozessordnung (StPO) zu tragen, und zwar Gebühr 25,00 € Auslagen 3,50 € Die Gesamttorderung beträgt somit 108 ‚50 €Überprüfen Sie hier ob Ihre Messung angreifbar ist