Es ist manchmal einfacher, aus einem zweimonatigen Fahrverbot, ein einmonatiges zu formen. Am Amtsgericht Nürnberg musste der Betroffene sich zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 61 km/h außerhalb, verbunden mit 2 Monaten Fahrverbot, äußern.
Auch bei einem zweimonatigen Fahrverbot ist es möglich, dass der Betroffene vom persönlichen Erscheinen entbunden wird. Ratsam ist dies nur, wenn eine wirklich gute Information des Verteidigers vorliegt, um zu den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen vortragen zu können.
Der Betroffene war entbunden, somit trug der Verteidiger vor, der Betroffene war auf dem Weg nach Hause. Plötzlich rief seine Frau aufgeregt an, dass sie von einer Biene oder Wespe gestochen worden sei. Daraufhin gab der Betroffene Gas, um so schnell wie möglich bei seiner Frau zu sein. Hintergrund dessen, war die Allergie der Ehefrau auf Wespen- / Bienenstiche. Bei 5 Allergiestufen, rangierte sie auf Stufe 4. Damit verbunden ist immer die Erstbehandlung mit einem Notfallset und der sofortigen Verbringung in ein Krankenhaus, da es sonst lebensbedrohlich wird. Das führt zur menschlichen Reaktion einer Panik, ob der Schwere des konkreten Einzelfalls. Der Betroffene musste vom schlimmsten ausgehen.
Die Richterin fing zu schmunzeln an, auf Grund des Vortrages. Der Verteidiger wies sie darauf hin, dass er selbst habe schmunzeln müssen, aber mit Allergien, egal wie lächerlich sich das anhöre, nicht zu spaßen ist.
Die Vorsitzende unterbrach die Verhandlung und telefonierte mit der Staatsanwaltschaft, um ein rechtsbeschwerdesicheres Urteil machen zu können.
Die Staatsanwaltschaft stimmte zu, und es wurde 1 Monat Fahrverbot aufgehoben, ohne Erhöhung des Bußgeldes.
Das zeigt, dass jede Ordnungswidrigkeit und jede Verhandlung über ein Fahrverbot, Einzelfallentscheidungen sind, die auch ohne Verdopplung oder Verdreifachung der Geldbuße auskommen können.
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