In einigen Fernsehsendungen wurde in den vergangenen Wochen darüber berichtet, dass man Punkte verkaufen könne. In der Tat gibt es Internetseiten, auf denen genau solche Angebote gemacht werden.
In der Praxis dürfte das Ganze so ablaufen, dass die "Vermittlungsagentur" einen bereitwilligen Autofahrer vermittelt, der dann in den Anhörungsbogen eingesetzt wird. Dies soll dazu führen, dass die Behörde das Verfahren nun gegen diesen richtet und dieser die Punkte kassiert.
Dass dieses Vorgehen illegal ist, versteht sich von selbst. Im Raum steht eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung (§ 164 Abs. 1, 2 StGB; Freiheitsstrafe bis fünf Jahre). In der Praxis wird es auch nur selten funktionieren, denn viele Behörden gleichen schon vor dem Versenden des Anhörungsbogens die Blitzerfotos mit den Fotos aus dem Passregister ab. Spätestens aber wenn ein anderer Fahrer benannt wird, erfolgt ein Abgleich mit dessen Foto.
Täuschen lassen darf man sich nicht durch das Foto auf dem Anhörungsbogen. Häufig hat die Behörde in der Ermittlungsakte eine wesentlich bessere Version und kann damit eindeutig identifizieren.
Fazit: Punkte verkaufen funktioniert nicht und ist illegal. Erfolg versprechender ist eine Verteidigung gegen den Tatvorwurf durch einen spezialisierten Rechtsanwalt. Durch eine Überprüfung des Messung und des Verfahrens können Punkte eher vermieden werden, als durch "Punkte verkaufen". Wenn Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid beauftragen, übernimmt eine bestehende Rechtsschutzversicherung die Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222