Vom Fahrverbot freikaufen

Kann man sich von einem Fahrverbot freikaufen? Auch wenn der Ausdruck „vom Fahrverbot freikaufen“ etwas zu plakativ klingt, besteht tatsächlich in einigen Fällen die gesetzliche Möglichkeit, ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umwandeln zu lassen. Ein Fahrverbot von einem Monat bis zu drei Monaten verhängt die Bußgeldbehörde nach § 25 I Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Regelfall, wenn ein Kraftfahrer beharrlich seine Pflichten verletzt hat. Dies kann bei einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung oder zwei mittleren Tempoverstößen innerhalb eines Jahres der Fall sein, aber auch ein Rotlichtverstoß oder eine erhebliche Unterschreitung des Mindestabstands zum vorausfahrenden Fahrzeug können die Sanktion rechtfertigen. Da sich jeder Einzelfall anders darstellt, muss aber nicht immer ein vom Gesetzgeber angenommener Regelfall vorliegen, sodass eine gerichtliche Überprüfung vielfach zur Aufhebung von Bußgeldbescheiden führt. Oftmals rechtfertigen jedoch auch persönliche Gründe, dass sich ein Betroffener vom Fahrverbot freikaufen kann. Wenn zum Beispiel die berufliche Existenz nachweislich vom Führerschein abhängt und keine Möglichkeit besteht, das Verbot im Urlaub abzufeiern, kann ein Verkehrssünder auf richterliche Milde hoffen. Wer sich so vom Fahrverbot freikaufen möchte, muss eine Erhöhung der Geldbuße hinnehmen, die meistens zwischen 25 und 100 % über der im Ausgangsbescheid festgesetzten Summe liegt.  
Eine wichtige Voraussetzung, um sich erfolgreich von einem Fahrverbot freikaufen zu können, ist der rechtzeitig eingelegte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Sodann sind im gerichtlichen Verfahren alle Umstände, die den Führerschein zwingend erforderlich machen, detailliert vorzutragen und mit aussagekräftigen Beweismitteln zu belegen. Nur ein Rechtsanwalt erhält Einsicht in die Bußgeldakte und kann daraufhin mit geschultem Blick und Sachverstand die Fakten richtig auswerten und eine Verteidigungsstrategie entwickeln. Wenn Sie sich von einem Fahrverbot freikaufen möchten, wenden Sie sich daher am besten sofort an einen spezialisierten Verkehrsrechtsanwalt. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten.

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