Klassische Frage an unserer Hotline: Kann man ein Fahrverbot aufteilen, beispielsweise auf 2x2 Wochen?
Eine viel sinnvollere Verteidigungsstrategie besteht daher darin, ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen oder die Messung in technischer Hinsicht in Frage zu stellen.
Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222