Fahrverbot umgehen

Einige Verkehrsverstöße können schon bei der ersten Begehung ein Fahrverbot nach sich ziehen. So wird diese Maßnahme nach § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Regelfall verhängt, wenn jemand grob und beharrlich seine Pflichten als Kraftfahrer verletzt hat. Die Rechtsprechung nimmt eine solche beharrliche Pflichtverletzung bei einer erheblichen Tempoüberschreitung oder auch zwei mittelschweren Geschwindigkeitsverstößen innerhalb eines Jahres an. Auch ein Rotlichtverstoß über eine Sekunde nach Umschaltung der Ampel oder eine Alkoholfahrt können das Fahrverbot rechtfertigen. Die Beharrlichkeit muss jedoch für jeden Einzelfall definiert werden, sodass sich vielfach ein Fahrverbot umgehen lässt, obwohl ein typisches Fehlverhalten vorliegt. Um ein Fahrverbot zu umgehen, bietet sich die Argumentation an, dass es sich um ein sogenanntes Augenblicksversagen gehandelt hat. Davon gehen die Amtsrichter aus, wenn ein konzentrierter und gewissenhafter Kraftfahrer nur für einen kurzen Moment unabsichtlich die nötige Aufmerksamkeit fehlen lassen hat. Die Entscheidungsfülle zum Augenblicksversagen zeigt sich inzwischen allerdings vielfältig und für den Laien nicht immer nachvollziehbar. Um erfolgreich ein Fahrverbot zu umgehen, sollte ein Betroffener daher am besten frühzeitig anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen.  
Weiterhin lässt sich häufig ein Fahrverbot umgehen, wenn diese Sanktion für den Kraftfahrer aus beruflichen oder persönlichen Gründen eine besondere Härte darstellen würde. Wer sein Auto unbedingt braucht, um erwerbstätig zu sein oder pflegebedürftige Angehörige zu versorgen, kann mit entsprechenden Beweisen erreichen, dass er gegen eine erhöhte Geldbuße den Führerschein behalten darf. Als letzten Ausweg können schließlich geschickte Verteidiger mit Verzögerungstaktiken die rechtskräftige Entscheidung so lange aufschieben, bis der nötige zeitliche Zusammenhang nicht mehr gegeben ist und sich dann das Fahrverbot umgehen lässt.  
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und ein Fahrverbot umgehen möchten, setzen Sie sich am besten unverzüglich mit einem spezialisierten Rechtsanwalt in Verbindung. Die Kosten für Beratung und Verteidigung in Bußgeldsachen trägt eine Rechtsschutzversicherung. 

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