Bußgeldbescheid Verjährung

Wer auf deutschen Straßen geblitzt wurde, nimmt eine Geldbuße oftmals als unabwendbar hin. Aber gerade die technisch anspruchsvollen Messungen in straßenverkehrsrechtlichen Verfahren können langwierige Ermittlungen nach sich ziehen. Ebenso wie bei jedem strafrechtlichen Delikt steht den Behörden nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung, um Sanktionen zu erlassen oder die Verjährungsfrist durch andere Maßnahmen zu unterbrechen. Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht kann bei jedem Bußgeldbescheid Verjährung eintreten, und mit einer kurzen regulären Frist von drei Monaten geraten die Behörden hier besonders leicht unter Zeitdruck. Gewiefte Verkehrsrechtsanwälte, die alle Kniffe zur Verzögerung und Unterbrechung beherrschen, machen sich beim Bußgeldbescheid die Verjährung gern zunutze, und so mancher Bescheid, der zunächst unumstößlich erschien, wird plötzlich doch hinfällig. 
Nach § 26 III Straßenverkehrsgesetz (StVG) beträgt für die meisten Ordnungswidrigkeiten die Frist, in der ohne Erlass eines Bußgeldbescheides die Verjährung eintritt, drei Monate. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für Alkoholverstöße nach § 24 a StVG, für die das Gesetz eine zweijährige Verjährungsfrist vorsieht. Wenn innerhalb der Dreimonatsfrist ein Bescheid erlassen oder öffentliche Klage erhoben wurde, tritt ab dann beim Bußgeldbescheid die Verjährung erst nach weiteren sechs Monaten ein. 
Die Einzelheiten der Verjährungsvorschriften im Ordnungswidrigkeitenrecht gestalten sich jedoch so kompliziert, dass ein Laie normalerweise nicht entscheiden kann, ob ein Einspruch in seinem Fall Aussicht auf Erfolg verspricht. Nicht nur bereitet die Berechnung des Fristablaufs Schwierigkeiten, sondern auch die zahlreichen Möglichkeiten der Unterbrechung, die bei einem Bußgeldbescheid die Verjährung erneut zum Laufen bringen, lassen sich nur mit Expertenwissen und Erfahrung korrekt nachvollziehen. Wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid auf Verjährung berufen möchten, sollten Sie daher unverzüglich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und sich über die Erfolgsaussichten beraten lassen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die entstehenden Verteidigergebühren und Gerichtskosten in Bußgeldsachen unproblematisch.

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