Die landläufige Annahme, Geschwindigkeitsmessungen seien nahezu unangreifbar, erweist sich immer wieder als unzutreffend: Messfehler können aus vielfältigen Ursachen resultieren, und einige Verfahren sind wegen ihrer Schwachstellen regelrecht in Verruf geraten, dazu gehört auch Poliscan Speed der Firma Vitronic. Das laserbasierte Messgerät Poliscan Speed mit digitaler Fotoausrüstung lässt sich sowohl stationär am Fahrbahnrand als auch mobil in der Hand gehalten einsetzen und misst entgegenkommende Fahrzeuge im Bereich zwischen 50 und 20 Metern.
Lange Zeit bemängelten Gerichte, dass die spätere Überprüfung auf Messfehler nicht möglich sei, da der Gerätehersteller das Zustandekommen der Ergebnisse nicht plausibel offenlegte. Viele Amtsrichter erkannten Poliscan Speed daher nicht als standardisiertes Messverfahren an. Weitere Unsicherheiten ergaben sich durch eine frühere Softwareversion, die Messfehler aufgrund der fälschlichen Erfassung eines folgenden oder nebenher fahrenden Fahrzeugs nicht ausschloss. Zwischenzeitlich hat der Hersteller durch eine neue Softwareversion diese Quelle für Messfehler zwar behoben, aber durch die zeitlich verzögerte Umrüstung der Geräte kam es wiederum zu zahlreichen Verfahrenseinstellungen.
Wie bei jedem Verfahren können Messfehler weiterhin durch falsche Handhabung oder fehlerhafte Auswertung der Daten entstehen, außerdem muss das Gerät gültig geeicht und im Zeitpunkt der Messung voll funktionsfähig sein, was gerade bei einem hochtechnisierten System wie Poliscan Speed für Laien kaum nachvollziehbar ist. Wer mit Poliscan Speed geblitzt wurde, sollte daher einen Verkehrsrechtsanwalt aufsuchen und das Ergebnis auf Messfehler überprüfen lassen.
Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222
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