Muster für einen Widerspruch werden in Online-Portalen zahlreich angeboten, allerdings liegt jeder einzelne Fall anders, sodass die Begründung eines formlosen Rechtsbehelfs sich kaum nach Vorlage erstellen lässt. Im Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt der gegen einen Bußgeldbescheid zulässige Rechtsbehelf Einspruch, wird im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch oft mit dem aus dem Verwaltungsrecht bekannten Widerspruch gleichgesetzt.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Bußgeldbescheid erlassen wurde, an die Bußgeldbehörde gerichtet werden und unterliegt keinen besonderen Formerfordernissen. Nach einem Muster für einen Widerspruch sollte sich daher nur der allgemeine Aufbau richten, das Schreiben muss den Absender erkennen lassen, das Aktenzeichen aus dem Bußgeldbescheid zur Zuordnung des Vorgangs enthalten und möglichst übersichtlich gestaltet sein. Inhaltlich hilft die Orientierung an einem Muster für einen Widerspruch wenig, denn hier müssen die konkreten Tatsachen ausgeführt werden, die zur Entlastung des Betroffenen beitragen.
Wer einen Bußgeldbescheid bekommen hat und dagegen vorgehen möchte, sollte am besten unverzüglich einen Anwalt aufsuchen und mit seiner Interessenwahrnehmung beauftragen. Zu leicht kann sich ein Laie durch Vorlagen, wie zum Beispiel ein Muster für einen Widerspruch, zu Angaben verleiten lassen, die ihn eventuell in eine ungünstige Lage bringen. Ein Rechtsanwalt wird zunächst mit einem Einspruch die Frist wahren, sodann die Akte zur Einsicht anfordern und erst nach Auswertung aller Fakten eine durchdachte Begründung formulieren.
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Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, in dem ein Fahrverbot ausgesprochen wird, dann können Sie diese Entscheidung hinnehmen, Sie können aber auch das Fahrverbot umgehen. Zunächst einmal ist wichtig, dass Sie die 14-tägige Einspruchsfrist einhalten, damit der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Dann können Sie vielleicht das Fahrverbot umgehen, indem Sie prüfen lassen, ob die Messgeräte auch tatsächlich fehlerfrei gearbeitet haben.Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zu prüfen, ob die Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Sollten wirklich beide Möglichkeiten ausgeschlossen werden und Ihnen wird die Tat nachgewiesen, dann gibt es immer noch die Möglichkeit, das Fahrverbot zu verschieben. Der Bußgeldbescheid besagt ja nur, dass Sie den Führerschein abgeben müssen, er sagt aber keinesfalls wann. Das Fahrverbot umgehen klappt oft in Fällen, wo die Existenz gefährdet wird. Hier kann das Gericht das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln. Im Internet finden Sie Fachanwälte, die Ihnen bei Ihrem Problem helfen. Diese Kanzleien legen Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und versuchen mit Ihnen gemeinsam das Fahrverbot außer Kraft zu setzen. In vielen Fällen konnte man das Fahrverbot umgehen, warum sollte das in Ihren Fall nicht klappen?