Muster für einen Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

Gegen einen Bußgeldbescheid muss innerhalb einer kurzen Frist von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden, um die Rechtskraft zu vermeiden. Dabei gelten keine besonderen Formerfordernisse, vielmehr müssen sich aus dem Schreiben die Personalien des Betroffenen ergeben und es muss erkennbar werden, um welchen Vorwurf es sich handelt. Im Internet kursieren zwar zahlreiche Muster für einen Einspruch, allerdings hängt die treffende Darstellung und Formulierung immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Aus einem Muster für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist höchstens die allgemeine Form eines jeden Schreibens an Behörden zu übernehmen, also Datum, Aktenzeichen, aufschlussreiche Betreffzeile und übersichtliche Gliederung. 

Anstatt sich sklavisch an ein Muster für einen Einspruch zu halten, sollte sich jeder genau überlegen, welche Umstände für seine Entlastung sprechen, und diese knapp und verständlich schildern. Meistens empfiehlt es sich jedoch, auf Angaben zur Sache gänzlich zu verzichten und den Einspruch vorerst nicht zu begründen. Ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt legt grundsätzlich gegen einen Bußgeldbescheid zuerst Einspruch ein, um die Frist zu wahren, verschafft sich dann aus der Ermittlungsakte einen Überblick über die Beweissituation und formuliert erst dann in Kenntnis der Faktenlage eine stichhaltige Begründung. Wer einen Bußgeldbescheid bekommen hat, sollte sich am besten gleich an einen Rechtsanwalt wenden, bevor er sich von einem Muster für einen Einspruch möglicherweise zu Äußerungen verleiten lässt, die ihn in eine ungünstige Position bringen.

Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222

Ein Fahrverbot umgehen, geht das überhaupt? Ja, das geht. Sie müssen nur bei dem Bußgeldbescheid die 14-tägige Einspruchsfrist einhalten und Widerspruch einlegen. Danach kann man überprüfen lassen, ob auch das Messgerät tatsächlich in Ordnung war, oder ob eventuell Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Bitte achten Sie darauf, dass der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig wird. Wenn sich nun herausstellt, dass Ihnen die Tat tatsächlich nachgewiesen werden kann, dann bleibt immer noch die passende Verteidigungsstrategie. Oft kann man den Termin für das Fahrverbot verlegen, so können Sie Ihren Führerschein wenigstens zu einem Zeitpunkt abgeben, der Ihnen auch passt. Vielleicht im Urlaub oder über die Feiertage. In manchen Fällen ist es auch schon gelungen, das Fahrverbot in eine erhöhte Geldstrafe umzuwandeln, das gelingt eigentlich immer dann, wenn existenzielle Folgen drohen. Das alles wurde im Bußgeldbescheid nicht berücksichtigt. Ein Fahrverbot umgehen ist nicht einfach, aber die Möglichkeit besteht. Natürlich werden Sie anwaltliche Hilfe brauchen, um gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Im Internet werden Sie fündig. Hier gibt es Fachanwälte für Verkehrsrecht, die sich mit diesen Fragen und der nötigen Strategie bestens auskennen. Nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch, schon oft konnten Klienten das Fahrverbot umgehen. Auch für Sie ist dieses Urteil im Bußgeldbescheid nicht endgültig, das Fahrverbot umgehen könnte auch Ihre Lösung des Problems sein.