Eine weitere tückische Messstelle der Brandenburger Polizei. Gemessen wird hier in einer Tempo 80 Zone in einer Baustelle. Es wird das in Brandenburg gängige ESO ES 3.0 Messgerät verwendet.
Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222
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Der Einseitensensor es 3.0 der Firma ESO erfreut sich in Deutschland großer Beliebtheit, weil er besonders effektiv den Verkehr in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig überwachen kann. Außerdem lässt er sich bei Tag und Nacht selbst an unübersichtlichen Stellen einsetzen und wird von einem sich nähernden Kraftfahrer kaum bemerkt, bevor es zu spät ist.
Aber auch die vermeintliche Wunderwaffe gegen Raser bietet einige Quellen für Messfehler, die in der Vergangenheit gehäuft zu Verfahrenseinstellungen geführt haben. So muss zum Beispiel vor jeder Anwendung nach den genauen Anweisungen des Geräteherstellers eine Fotolinie dokumentiert werden, um die nachträgliche Zuordnung der Messwerte zu einem bestimmten Fahrzeug zu ermöglichen. Sollten sich auf dem Foto später mehrere Fahrzeuge befinden, lassen sich Messfehler wegen der Erfassung des falschen Fahrzeugs nicht ausschließen, sodass die Messung zu verwerfen ist. Weiterhin ist es in einigen Fällen zu unbrauchbaren Messungen wegen veralteter Softwareversionen mit ESO es 3.0 gekommen.
Abgesehen von diesen spezifischen Risiken können weitere Messfehler wie bei allen Geräten aus unsachgemäßer Anwendung oder unterlassener Eichung resultieren. Wer mit ESO es 3.0 geblitzt wurde, sollte daher mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und das Ergebnis gerichtlich überprüfen lassen.
Aber auch die vermeintliche Wunderwaffe gegen Raser bietet einige Quellen für Messfehler, die in der Vergangenheit gehäuft zu Verfahrenseinstellungen geführt haben. So muss zum Beispiel vor jeder Anwendung nach den genauen Anweisungen des Geräteherstellers eine Fotolinie dokumentiert werden, um die nachträgliche Zuordnung der Messwerte zu einem bestimmten Fahrzeug zu ermöglichen. Sollten sich auf dem Foto später mehrere Fahrzeuge befinden, lassen sich Messfehler wegen der Erfassung des falschen Fahrzeugs nicht ausschließen, sodass die Messung zu verwerfen ist. Weiterhin ist es in einigen Fällen zu unbrauchbaren Messungen wegen veralteter Softwareversionen mit ESO es 3.0 gekommen.
Abgesehen von diesen spezifischen Risiken können weitere Messfehler wie bei allen Geräten aus unsachgemäßer Anwendung oder unterlassener Eichung resultieren. Wer mit ESO es 3.0 geblitzt wurde, sollte daher mit anwaltlicher Hilfe Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen und das Ergebnis gerichtlich überprüfen lassen.
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