Fahrverbote treffen einen Verkehrsteilnehmer regelmäßig dann, wenn die Fahrerlaubnis am dringendsten gebraucht wird. Allerdings gibt es zahlreiche Möglichkeiten, den vorhandenen Gestaltungsspielraum auszunutzen und die autofreie Zeit etwa in den Urlaub zu verlegen. Und schließlich lässt sich auch mit einer geschickten Verzögerungstaktik das Fahrverbot verschieben.
Wichtig ist nur, sich als Betroffener sofort an einen Rechtsanwalt zu wenden, der unverzüglich Einspruch einlegt, um die kurze Frist von nur zwei Wochen zu wahren. Wer zum ersten Mal mit einem Fahrverbot konfrontiert wird, der hat die freie Wahl, innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung zu einem beliebigen Zeitpunkt den Führerschein abzugeben. Bei Wiederholungstätern jedoch hilft nur eine gute Begründung, warum sich das Fahrverbot zu einem bestimmten Zeitpunkt existenziell bedrohlich auswirken könnte, weshalb sich das Fahrverbot verschieben lassen sollte. Zwar sind die Gerichte beim Fahrverbot verschieben etwas entgegenkommender, als wenn es um das Absehen vom Fahrverbot gegen erhöhte Geldbuße geht.
Wenn Sie ein Fahrverbot verschieben möchten, da Sie nicht als Ersttäter die Zeit in den Urlaub oder eine sonst günstige Phase verlegen können, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Denn in vielen Fällen können erfahrene Verkehrsrechtsanwälte mit einer durchdachten Verteidigungsstrategie mit Erfolg das Fahrverbot verschieben.
Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222
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