In der anwaltlichen Praxis spielt die Frage, ob sich ein Fahrverbot vermeiden lässt, eine wesentliche Rolle, denn schließlich trifft diese Maßnahme die meisten Verkehrsteilnehmer empfindlicher als jede Geldbuße. Allerdings macht die Rechtsprechung es dem Verkehrssünder nicht gerade leicht. Die gern spontan angeführten Gründe, es sei der erste Verkehrsverstoß gewesen, der keine Gefährdung nach sich zog, der Fahrer habe unter Zeitdruck gestanden etc., reichen grundsätzlich nicht aus.
Vielmehr lässt sich höchstens ein Fahrverbot vermeiden, wenn zum Beispiel detailliert vorgetragen wird, welche besonders schwere Folge der Führerscheinentzug im konkreten Einzelfall hätte. Wer etwa aus beruflichen Gründen dringend auf den Führerschein angewiesen ist, das Fahrverbot nicht etwa im Urlaub abfeiern kann und alle Umstände durch geeignete Beweismittel stützt, kann in einigen Fällen ein Fahrverbot vermeiden. Zu den Personengruppen, die mit guten Erfolgsaussichten gegen eine erhöhte Geldbuße das Fahrverbot vermeiden können, gehören etwa Landärzte, Kurierfahrer oder Taxiunternehmer. Auch die Pflege naher Angehöriger, die sich nur mit dem eigenen Kraftfahrzeug bewerkstelligen lässt, kann in Einzelfällen als Argument dienen.
Schließlich wendet ein geschulter Verkehrsrechtsanwalt beim Fahrverbot vermeiden gern noch weitere Kniffe an, so kann sich eine zeitliche Verzögerung bis zur Verjährung oder auch die Argumentation des Fahrfehlers als Augenblicksversagen empfehlen. Wer ein Fahrverbot vermeiden möchte, sollte keinesfalls selbst Angaben zur Sache machen, sondern sich unverzüglich an einen Rechtsanwalt wenden.
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