Ein Fahrverbot, die kurzfristige Entziehung der Fahrerlaubnis, wird zumeist bei Ersttätern verhängt, die bislang nicht durch Ordnungswidrigkeiten aufgefallen sind. Es soll im Gegensatz zu einem langfristigen Führerscheinentzug eine Denkzettelfunktion erfüllen, den im Grunde vernünftigen Fahrer also wachrütteln, um ihn künftig wieder zu ordentlichem Fahrverhalten anzuregen. Falls aber die erstrebte Denkzettelfunktion nicht mehr erreichbar ist, weil zwischen dem Verstoß und der Rechtskraft der Entscheidung zu viel Zeit verstrichen ist, bestehen gute Chancen, ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen. Ein geschulter Verteidiger kennt alle Tricks und Kniffe, um die Verfahrensdauer zu verlängern, sodass vielfach ein Absehen vom Fahrverbot wegen Zeitablaufs in Betracht kommt.
Weitere Strategien für ein Absehen vom Fahrverbot können die Begründung eines Augenblicksversagens oder der Vortrag einer drohenden Existenzgefährdung sein, wenn der Betroffene seinen Beruf nicht ohne eigene Fahrerlaubnis ausüben kann. Ansatzpunkte, die zum Absehen vom Fahrverbot führen können, bilden auch die Umstände einer jeden Geschwindigkeitsmessung, die bei allen gängigen Verfahren durch generelle und spezifische Fehlerquellen beeinflusst sein können und sich häufig nur im Wege eines Gutachtens überprüfen lassen. Wer ein Absehen vom Fahrverbot erreichen möchte, sollte keinesfalls selbst Angaben zur Sache machen und sich womöglich in eine ausweglose Lage manövrieren. Vielmehr kann ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren auf Augenhöhe mit Gericht und Staatsanwaltschaft die Interessen des Betroffenen am besten vertreten.
Weitere Strategien für ein Absehen vom Fahrverbot können die Begründung eines Augenblicksversagens oder der Vortrag einer drohenden Existenzgefährdung sein, wenn der Betroffene seinen Beruf nicht ohne eigene Fahrerlaubnis ausüben kann. Ansatzpunkte, die zum Absehen vom Fahrverbot führen können, bilden auch die Umstände einer jeden Geschwindigkeitsmessung, die bei allen gängigen Verfahren durch generelle und spezifische Fehlerquellen beeinflusst sein können und sich häufig nur im Wege eines Gutachtens überprüfen lassen. Wer ein Absehen vom Fahrverbot erreichen möchte, sollte keinesfalls selbst Angaben zur Sache machen und sich womöglich in eine ausweglose Lage manövrieren. Vielmehr kann ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt im gerichtlichen Verfahren auf Augenhöhe mit Gericht und Staatsanwaltschaft die Interessen des Betroffenen am besten vertreten.
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Wenn aufgrund von einem Bußgeldbescheid möglicherweise ein Fahrverbot droht, gilt es möglichst schnell zu handeln. In vielen Fällen lässt sich mit der richtigen Taktik das Fahrverbot umgehen oder aber zumindest bis zu einem passenden Zeitpunkt verschieben. Wenn der Bußgeldbescheid eintrifft, darf keine Zeit verloren werden, es sollte immer und umgehend Einspruch dagegen eingelegt werden. Diese Maßnahme bringt die notwendige Zeit zu prüfen, ob die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit tatsächlich begangen wurde und ob sie nachweisbar ist. Stellt sich heraus, dass der Bußgeldbescheid nicht anfechtbar ist, kann man dennoch auf verschiedene Arten das Fahrverbot umgehen. Wenn nachweisbar ist, dass der Entzug der Fahrerlaubnis eine nicht zu billigende Härte, beispielsweise aus beruflichen Gründen darstellt, lässt sich das Fahrverbot umgehen, wenn die Höhe des Bußgeldes aufgestockt wird. In diesem Fall wäre der Bußgeldbescheid ohne Fahrverbot abgegolten. Nicht immer muss man ein Fahrverbot umgehen, es reicht mitunter auch, das Verfahren zu verlängern, um den Zeitpunkt des Verbotes hinauszuzögern. Mit Hilfe der richtigen Strategie lässt sich aus dem unangenehmen Bußgeldbescheid eine schnell erledigte Sache machen, kontaktieren Sie unsere Kanzlei und wir helfen Ihnen gerne, eine passende Strategie zu finden.