Rechtsschutzversicherung bei Bußgeldsachen

Gerade im Bereich Verteidigung gegen Verkehrsordnungswidrigkeiten ist eine gute Rechtsschutzversicherung Gold wert. Anders als im Zivilrecht richten sich die Anwalts- und Verfahrenskosten bei Ordnungswidrigkeiten nicht nach dem Streitwert. Vielmehr gibt es bestimmte Rahmengebühren. Diese übersteigen häufig sehr schnell das eigentliche Bußgeld. Wegen der ungerechten Kostenregelungen bei Ordnungswidrigkeiten - auch bei Verfahrenseinstellungen trägt meistens der Betroffene seine Auslagen - lohnt sich eine Verteidigung meistens nur dann, wenn eine Rechtsschutzversicherung eintritt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt - abgesehen von der Selbstbeteiligung - alle anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten, sogar die üblichen Kosten und Auslagen im Bußgeldbescheid (meist 23,50 EUR). Wichtig ist, dass der Baustein "Verkehrsrecht" mit eingeschlossen ist. Bei den meisten Versicherern ist es ausreichend, wenn entweder Fahrer oder Halter über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Ebenso sind meistens die Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert, wenn diese nicht älter als 25 Jahre und noch in Ausbildung sind.

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Wem im Zusammenhang, mit einem Bußgeldbescheid, ein Fahrverbot ins Haus steht, der hat verschiedene Möglichkeiten darauf zu reagieren. Wer ein Fahrverbot vermeiden will, muss unbedingt einiges beachten.

Äußerst wichtig ist es, zunächst einmal dafür zu Sorgen, dass der Bußgeldbescheid nicht Rechtskräftig wird. Das heißt man muss innheralb der 2 wöchigen Frist Einspruch eingelegt werden.

Hat man den Einspruch fristgerecht eingereicht und das Fahrverbot so erst einmal abgewendet, muss geprüft werden, ob der Tatnachweis wirklich einschlägig ist. Hierbei wird besonders Augenmerk darauf gelegt, ob evtl. eine Verfolgungsverjährung eingetreten ist oder ein Messergebnis überhaupt korrekt ist.

Wenn sich im Nachhinein doch herausstellen sollte, dass der Tatnachweis korrekt erbracht wurde, ist die richtige Strategie, für eine rechtliche Auseinandersetzung wichtig. Eine Taktik ist zum Beispiel, dass Verfahren geplant zu verlängern und somit ein Fahrverbot nach hinten zu verschieben. Außerdem ist es oft möglich, durch eine Beantragung, auf ein höheres Bußgeld, ein drohendes Fahrverbot doch noch gänzlich zu verhindern.

Ein Fahrverbot vermeiden, ist also, druch richtiges Handeln nach Eingang des Bußgeldbescheides möglich.