Poliscan Speed - nicht zugelassene Software

Das Lasermessgerät Poliscan Speed sorgte seit seiner Einführung vor einigen Jahren permanent für Rechtsstreitigkeiten. In der Anfangszeit stellten die Amtsgerichte zahlreiche mit dem Einspruch angegriffene Verfahren ein, da sie die Einzelheiten der Messung für nicht nachvollziehbar hielten, und das Verfahren daher nicht als standardisierte Messverfahren anerkannt wurde. Ein weiteres Problem ergab sich durch eine fehlerhafte Softwareversion, die jede Messung möglicherweise ungenau und damit unbrauchbar machte. Nachdem im Juli 2010 der Hersteller in einer neuen Software den Fehler behoben hatte, schien vorerst Routine einzukehren, Poliscan Speed wurde nun von den meisten Gerichten sogar als standardisiertes Messverfahren gewertet, obwohl das genaue Zustandekommen der Messergebnisse weiterhin unklar blieb.

Aber jüngst hatte das Amtsgericht Dillenburg sich nach einem Einspruch erneut mit einer Messung mit Poliscan Speed zu beschäftigen, in der sich wiederum neue Fehlerquellen auftaten. Ein Verkehrsteilnehmer wurde auf der Autobahn mit einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h geblitzt. Der Sachverständige Dipl. Ing. Roland Bladt überprüfte die Messung und kam zu dem Ergebnis, dass nunmehr eine neue Software eingesetzt worden sei, die noch nicht zugelassen war. Da sich bei der Nutzung einer nicht zugelassenen Software nie ausschließen lässt, dass das Ergebnis unzutreffend ist, hat das Amtsgericht folgerichtig das Verfahren durch Beschluss eingestellt.

Wieder einmal zeigte sich, dass ein Einspruch gegen polizeiliche Geschwindigkeitsmessungen, vor allem beim als ungenau und unzuverlässig bekannten Gerät Poliscan Speed, durchaus gute Erfolgsaussichten bietet.
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