Poliscan Speed - Einstellung AG Dillenburg

Die Lasermessung mit Poliscan Speed war seit ihrer ersten Anwendung umstritten und zog diverse Verfahren mit aufwendigen Verkehrsgutachten nach sich. Vielfach wurden in den letzten Jahren Verfahren eingestellt, weil Sachverständige die Messung als nicht nachvollziehbar und damit generell unzuverlässig einstuften. Die Lasermessung mit Poliscan Speed galt bis zum Jahr 2010 daher nicht flächendeckend als standardisiertes Messverfahren. 


Zusätzliche Schwierigkeiten ergaben sich dadurch, dass eine ehemals eingesetzte Softwareversion die Lasermessung unbrauchbar machte. Erst durch die Entwicklung eines neuen Programms, das im Juli 2010 zugelassen wurde, konnte dieser Fehler behoben werden, aber dennoch führte die verspätete Umrüstung der Geräte vielerorts weiterhin dazu, dass Verfahren eingestellt wurden.

Nachdem sich endlich die Wogen geglättet hatten, verhandelte das Amtsgericht Dillenburg kürzlich einen weiteren Zweifelsfall wegen möglicher Messfehler Poliscan Speed. Ein Autofahrer hatte einen Bußgeldbescheid erhalten, weil er außerhalb einer geschlossenen Ortschaft auf der Autobahn die Geschwindigkeit um 24 km/h überschritten haben sollte. Der von der Verteidigung beauftragte Sachverständige führte aus, dass bei der Messung eine neue Software verwendet worden sei, die bislang noch gar nicht zugelassen wurde. Bei Geschwindigkeitsmessungen mit einer nicht im Rahmen der Zulassung überprüften Software können aber Messfehler Poliscan Speed niemals ausgeschlossen werden, weshalb das Amtsgericht am 17.03.2011 das Verfahren mit einer Einstellung abschloss (Amtsgericht Dillenburg, AZ: 3 Owi – 2 Js 50709/11).

Messfehler Poliscan Speed können also weiterhin oftmals dazu führen, dass ein Verfahren eingestellt wird. Wer einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bekommt, sollte daher keinesfalls zögern, Einspruch einzulegen.




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