FAQ: Kann man das Fahrverbot splitten?

Klassische Frage an unserer Hotline: Kann man ein Fahrverbot aufteilen, beispielsweise auf 2x2 Wochen?


Ganz klare Antwort: Nein, das geht nicht. Man kann das Fahrverbot verschieben, vielleicht auch ganz verhindern durch ein sog. Absehen vom Fahrverbot. Splitten geht aber leider auf keinen Fall. Wenn es zum Fahrverbot kommt, dann muss dieses auch am Stück angetreten werden.

Eine viel sinnvollere Verteidigungsstrategie besteht daher darin, ein Absehen vom Fahrverbot zu erreichen.


Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222 


Vermutlich ist die Mehrzahl aller Autofahrer bereits einmal zu schnell gefahren und hat dafür ein Bußgeldbescheid bekommen. Wird man innerhalb eines Jahres zwei Mal wegen Geschwindigkeitsübertretungen von mindestens 26 km/h bestraft, bekommt der Fahrer Fahrverbot verhängt. Die Bußgelder sollen in den kommenden Jahren noch drastischer werden.
In vielen Fällen kann man das Fahrverbot umgehen. Wenn bei der Messung der Geschwindigkeit Fehler nachgewiesen werden können, kann für die Geschwindigkeitsübertretung keine Strafe verhängt werden. Dies kommt in etwa 5 % aller Fälle vor. Des weiteren ist auch die Beweisführung oft mangelhaft und gibt so die Möglichkeit das drohende Fahrverbot zu umgehen. Das gleiche gilt für einen fehlerhaften Bußgeldbescheid.
Diese Beispiele zeigen deutlich, dass es nicht unmöglich ist, ein Fahrverbot umgehen zu können. Wenn man sich in einem solchen Fall wiederfindet, ist es wichtig sich rechtlichen Bescheid zu holen um sich ausreichend über das Thema zu informieren.