Zahlreiche Übertretungen im Straßenverkehr, wie etwa erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Alkoholfahrten, ziehen selbst bei erstmaliger Begehung als Regelsanktion ein Fahrverbot nach sich. Im Gegensatz zur Entziehung der Fahrerlaubnis handelt es sich hierbei um eine kurzfristige Maßnahme, die vor allem als Denkzettel fungieren und ansonsten überwiegend vernünftigen Kraftfahrern als letzte Warnung dienen soll. Viele Verkehrsteilnehmer möchten nicht nur unbedingt das Fahrverbot verhindern, weil sie sich in ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit eingeschränkt sehen, sondern einigen drohen sogar materielle Nachteile bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes.
Falls eine solche unzumutbare Härte mit der Sanktion verbunden wäre, kann sich mit einer guten Argumentationsführung in einigen Fällen das Fahrverbot umgehen lassen oder auch ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße erreicht werden. Allerdings stellen die Gerichte für ein Absehen vom Fahrverbot hohe Anforderungen an die plausible Begründung nebst Beweisen. Die Behauptung, die Arbeitsstelle sei ohne Auto nicht in zumutbarer Zeit erreichbar, genügt sicher nicht für das Absehen vom Fahrverbot. Auch der pauschale Vortrag, der Betroffene sei beruflich als Kraftfahrer tätig, kann nicht allein ein Fahrverbot verhindern. Hier wäre detailliert zu begründen, warum die Sanktion nicht in den Urlaub verschoben werden oder der Mitarbeiter nicht vorübergehend durch jemand anderen ersetzt werden kann. Zum Beweis kann zum Beispiel eine entsprechende Aussage des Arbeitgebers den Vortrag untermauern. Neben der beruflichen Notwendigkeit kann auch die persönliche Pflege Angehöriger ein Fahrverbot umgehen helfen, dann ist aber ebenso stichfest zu begründen, warum die Pflege nicht ohne Kraftfahrzeug oder von einer anderen Person für den begrenzten Zeitraum bewerkstelligt werden kann.
Ein Fahrverbot umgehen kann ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt auch mit einigen weiteren Strategien, zum Beispiel der Argumentation, es handele sich um ein Augenblicksversagen. Stets erfordert die erfolgreiche Verteidigung jedoch eine gut durchdachte Strategie, die fundierte Kenntnisse aller rechtlichen Feinheiten voraussetzt. Ein Betroffener sollte sich daher keinesfalls selbst zum Tatvorwurf äußern und sich dadurch womöglich in eine noch schlechtere Position manövrieren. Der Verteidiger, der später erst hinzukommt, hat es ausgesprochen schwer und kann zumeist nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Wer ein Fahrverbot verhindern möchte, sollte unverzüglich einen Rechtsanwalt beauftragen, der nach Einsicht in die Akte eine schlüssige Strategie erarbeitet und sodann im Verfahren auf dem gleichen Kenntnisstand wie Gericht und Staatsanwaltschaft eine professionelle Verteidigung leistet.
Falls eine solche unzumutbare Härte mit der Sanktion verbunden wäre, kann sich mit einer guten Argumentationsführung in einigen Fällen das Fahrverbot umgehen lassen oder auch ein Absehen vom Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße erreicht werden. Allerdings stellen die Gerichte für ein Absehen vom Fahrverbot hohe Anforderungen an die plausible Begründung nebst Beweisen. Die Behauptung, die Arbeitsstelle sei ohne Auto nicht in zumutbarer Zeit erreichbar, genügt sicher nicht für das Absehen vom Fahrverbot. Auch der pauschale Vortrag, der Betroffene sei beruflich als Kraftfahrer tätig, kann nicht allein ein Fahrverbot verhindern. Hier wäre detailliert zu begründen, warum die Sanktion nicht in den Urlaub verschoben werden oder der Mitarbeiter nicht vorübergehend durch jemand anderen ersetzt werden kann. Zum Beweis kann zum Beispiel eine entsprechende Aussage des Arbeitgebers den Vortrag untermauern. Neben der beruflichen Notwendigkeit kann auch die persönliche Pflege Angehöriger ein Fahrverbot umgehen helfen, dann ist aber ebenso stichfest zu begründen, warum die Pflege nicht ohne Kraftfahrzeug oder von einer anderen Person für den begrenzten Zeitraum bewerkstelligt werden kann.
Ein Fahrverbot umgehen kann ein erfahrener Verkehrsrechtsanwalt auch mit einigen weiteren Strategien, zum Beispiel der Argumentation, es handele sich um ein Augenblicksversagen. Stets erfordert die erfolgreiche Verteidigung jedoch eine gut durchdachte Strategie, die fundierte Kenntnisse aller rechtlichen Feinheiten voraussetzt. Ein Betroffener sollte sich daher keinesfalls selbst zum Tatvorwurf äußern und sich dadurch womöglich in eine noch schlechtere Position manövrieren. Der Verteidiger, der später erst hinzukommt, hat es ausgesprochen schwer und kann zumeist nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Wer ein Fahrverbot verhindern möchte, sollte unverzüglich einen Rechtsanwalt beauftragen, der nach Einsicht in die Akte eine schlüssige Strategie erarbeitet und sodann im Verfahren auf dem gleichen Kenntnisstand wie Gericht und Staatsanwaltschaft eine professionelle Verteidigung leistet.
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