Berlin ist neben Leipzig wohl eine der aktivsten Städte, was die Überwachung von Ampeln angeht. Der Polizeipräsident Berlin ahndet massenweise Rotlichtverstöße.
Dabei fällt auf, dass mit dem Anhörungsbogen häufig kein Beweisfoto übersandt wird. Der Grund hierfür ist simpel: Bei dem meisten Berliner Blitzerampeln gibt es keine tauglichen Fotos.
Entweder wird kein Foto vom Fahrer gemacht oder das Foto ist zu unscharf.Zwar gibt es mittlerweile auch moderne Überwachungsanlagen, die Mehrzahl der Ampelblitzer in Berlin arbeitet jedoch noch mit veralteter Technik.
Im ersten Schreiben wird man regelmäßig unter Androhung einer Fahrtenbuchauflage aufgefordert, den Fahrer zu benennen. Hiervon sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Kann man den Fahrer anhand des Bildes nicht identifizieren dürfte kauf eine Fahrtenbuchauflage möglich sein.
Bedenkt man, dass bei Rotlichtverstößen von mehr als 1 Sekunde ein Bußgeld von 200 EUR, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot drohen, lohnt sich eine Überprüfung durch einen Anwalt auf jeden Fall. Kontaktieren Sie möglichst sofort nach Erhalt des ersten Anhörungsbogens einen spezialisierten Rechtsanwalt.
Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222
Sie wurden geblitzt und erhalten nun einen Bußgeldbescheid? Ihnen wird eine andere Ordnungwidrigkeit vorgeworfen, gegen die Sie vorgehen möchten?
Oftmals kann Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erhoben werden, denn das Spektrum an möglichen Fehlern seitens der Polizei oder des Ordnungsamtes sind groß und ein Entscheid des Bundesverfassungsgerichts könnte Ihnen viele Vorteile verschaffen, um eine Strafe zu umgehen. Verfahrens- oder Messfehler treten auch häufiger auf, als man denkt. Eine Überprüfung des Verfahrens lohnt sich auf jeden Fall. Beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid wird eine enge Zusammenarbeit mit einem großen Netzwerk aus professionellen Sachverständigen gewährleistet, sodass man sich nicht auf die vom Gericht gestellten verlassen muss.
Durch die Überprüfung des Falls kann eine Verzögerung der Strafe oder sogar die Aufhebung des Verfahrens möglich sein. Desweiteren kann auch die Kooperation mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen gewährleistet werden, sodass eine schnelle, unkomplizierte Abrechnung mit dieser erfolgt.
Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid auch prüfen und umgehen Sie die Konsequenzen.