Häufig werde ich von Mandanten gefragt, ob ich denn eigentlich auch ADAC Vertragsanwalt sei. Nein, das bin ich nicht. Und ich will es auch nicht sein.
ADAC Vertragsanwälte sind auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwälte, die mit der ADAC Rechtsschutzversicherung einen speziellen Rahmenvertrag geschlossen haben und sich verpflichtet haben, zu bestimmten Konditionen Rechtsberatung für ADAC Mitglieder zu erteilen. Im Gegenzug vermittelt der ADAC seine Mitglieder vorrangig an diese Kanzleien.
Dieses System birgt aus meiner Sicht ein erhebliches Risiko. Der teilnehmende Rechtsanwalt macht sich nämlich wirtschaftlich abhängig vom ADAC. Allzu häufig stellt sich mir als Verteidiger die Frage, ob eine sinnvolle, aber ausgesprochen teuere Verteidigungsmöglichkeit, beispielsweise ein Sachverständigengutachten, genutzt werden soll. Wenn ich in wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Rechtsschutzversicherer stehen würde, würde mir diese Entscheidung ausgesprochen schwer fallen, denn ich wäre stets auf das Wohlwollen der Versicherung angewiesen. Diese würde mir mit Sicherheit keine Mandate mehr vermitteln, wenn ich stets kostenintensiv verteidigen würde, auch wenn nur das für meinen Mandanten sinnvoll ist.
Nach meinem Verständnis darf ein Rechtsanwalt nur einem Herr dienen: seinem Mandanten. Andere Interessen müssen zurücktreten. Ich lehne es daher kategorisch ab, mich in Abhängigkeit eines Rechtsschutzversicherers zu begeben.
Selbstverständlich rechne auch ich direkt mit dem ADAC (und allen anderen Rechtsschutzversicherern) ab. Auch die in meiner Kanzlei anfallenden Rechtsanwaltsgebühren werden vollständig vom ADAC übernommen. Aber Mandate von einer Versicherung werde ich mir nicht vermitteln lassen. Sie als Versicherungsnehmer sollten sich selbst fragen, welche Vorteile sich durch die Wahl eines ADAC Vertragsanwalts ergeben können. Mir selbst sind keine Vorteile ersichtlich.
Alexander Biernacki