Riegl FG 21 P: Polizei in Essen kennt Visiertest nicht

Am 21.4.2011 hatte sich das Amtsgericht Essen mit einem angeblichen Geschwindigkeitsverstoß zu befassen, welcher mittels einer Laserpistole Riegl FG 21 P durch die Polizei in Essen festgestellt worden sein soll. Im Rahmen der Hauptverhandlung ist der Messbeamte Polizeihauptkommissar R. als Zeuge gehört worden. Dieser hat zunächst bekundet, dass er hinsichtlich der Benutzung der Laserpistole Riegl FG 21 P bestens geschult sei. Die Bedienungsanleitung sei ihm bekannt. Erstaunliches bekundete der Polizeibeamte jedoch, als er gefragt wurde, ob er den notwendigen Visiertest vor der Messung durchgeführt habe. Hierzu sagte der Beamte aus, dass ihm dieser Test nicht einmal bekannt sei. Bei Schulungen sei diesbezüglich nichts gelehrt worden. Im Ergebnis stand Überzeugung des Gerichts fest, dass die gegenständliche Messung unverwertbar ist. Entsprechend ist meine Mandantin freigesprochen worden.

Nach der durchgeführten Beweisaufnahme stellt sich die Frage, ob die Polizei in Essen bis zum 21.4.2011 überhaupt gültige Messungen mittels der Laserpistole Riegl FG 21 P durchgeführt hat. Glaubt man den Ausführungen des Zeugen, ist kein Polizeibeamter in Essen hinsichtlich der Benutzung der Laserpistole Riegl FG 21 P richtig geschult worden. Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erscheint daher durchaus sinnvoll.

Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222