Wer einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhält, findet es meistens besonders ärgerlich, dass neben dem eigentlichen Bußgeld auch noch Gebühren und Auslagen der Verwaltungsbehörde erhoben werden. Im Regelfall fallen eine Gebühr von 20 EUR (teilweise auch 40 EUR) und 3,50 EUR Auslagen für die Zustellung an. Zum Bußgeld kommen also in der Regel noch 23,50 EUR hinzu. Nur bei Verwarnungen (bis 35 EUR) fallen diese Kosten nicht an, wenn die Zahlung fristgerecht erfolgt.
Die gute Nachricht: Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung. Es handelt sich nämlich um versicherte Verfahrenskosten. Dies gilt natürlich nur, wenn nicht ohnehin eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart ist. Wer eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung (z.b. ADAC Rechtsschutzversicherung) hat, kann die Gebühren dort geltend machen.
Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich:
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