Messung mit Lasermessgerät Poliscan Speed, Messfehler

Bei dem Lasermessgerät Poliscan Speed handelt es sich um ein modernes Messgerät, das die Firma Vitronic herstellt. Erst seit wenigen Jahren sind in Deutschland die am Fahrbahnrand installierten Säulen in innovativem Design zu sehen, die von einer Seite aus den Verkehr in beide Fahrtrichtungen kontrollieren können. Poliscan Speed ist außerdem in einer mobilen Version erhältlich, die zumeist im fahrenden Fahrzeug eingesetzt wird. Das Lasermessgerät sendet ein Bündel von Laserstrahlen auf die Fahrbahn, das beim Auftreffen auf geeignete Objekte reflektiert wird. Aus der Geschwindigkeit der Rücksendung an zwei Messpunkten errechnet sich sodann das Tempo des erfassten Fahrzeugs. Gleichzeitig bildet eine integrierte Kamera das Fahrzeug und seinen Fahrer auf einem automatisch ausgelösten Foto ab, wenn die eingestellte Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Poliscan Speed wird jedoch noch nicht von allen Gerichten zu den standardisierten Messverfahren gezählt, einige Verkehrssachverständige verneinen die Möglichkeit einer späteren Nachprüfung. Sofern aber nicht feststellbar ist, ob die Messung fehlerhaft war, bestehen beim Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid generell gute Chancen. Auch die in jedem Verfahren typischerweise angelegten Risiken können eine Messung fehlerhaft machen, wenn etwa das Gerät nicht gültig geeicht oder falsch angewendet wurde. Außerdem bergen unterbliebene Schulungen der Messbeamten oder Funktionsfehler weitere Quellen für Messfehler. Das Gerät Poliscan Speed ist zudem in Zweifel geraten, weil die Software in der ursprünglichen Version fehlerhaft war und dadurch die Kamera verzögert auslöste. Der Hersteller hat zwischenzeitlich eine neue Version auf den Markt gebracht, die jedoch erst im Juli 2010 eingeführt und nicht allerorts zügig nachgerüstet wurde.
Jeder, der einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Messung mit Poliscan Spees bekommt, sollte sich daher anwaltlicher Hilfe bedienen und Einspruch einlegen lassen. Nach einem Einspruch kann die Überprüfung durch einen Verkehrssachverständigen veranlasst werden, die in vielen Fällen zur Aufhebung des Bescheides führt.



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