Die Laserpistole Riegl FG-21P wird bevorzugt zur Geschwindigkeitsmessung auf weite Entfernungen, sowohl für PKW als auch Motoräder, genutzt. Auf bis zu 1000 Meter Abstand kann das fest installierte oder in der Hand gehaltene Messgerät entgegenkommende Fahrzeuge erfassen und sodann anhand der Geschwindigkeit der reflektierten Laserstrahlen deren Tempo errechnen.
Das Verfahren bietet jedoch zahlreiche Quellen für Messfehler, da zum Beispiel andere Objekte als das anvisierte Fahrzeug ein Hindernis bilden und den Strahl reflektieren können. Gerade bei der mobilen Messung aus der Hand lässt es sich bei Bewegungen kaum ausschließen, dass etwa ein Leitpfosten oder Verkehrschild in den Einzugsbereich der Laserpistole gerät. Außerdem besteht die Gefahr, dass nicht das angepeilte, sondern ein nebenher oder dicht folgendes Fahrzeug tatsächlich gemessen wird, denn gerade auf große Entfernungen kann ein Messbeamter die Situation nicht immer überblicken. Generell gestaltet sich die spätere Nachprüfung des Messergebnisses problematisch, da außer der internen Aufzeichnung im Gerät keine weitere Dokumentation, etwa durch Fotos, stattfindet. Bei einer Messung mit dem Lasermessgerät Riegl FG-21P bestehen daher insgesamt gute Chancen, einen Bußgeldbescheid wegen möglicher Messfehler anzugreifen.
Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222
Das Verfahren bietet jedoch zahlreiche Quellen für Messfehler, da zum Beispiel andere Objekte als das anvisierte Fahrzeug ein Hindernis bilden und den Strahl reflektieren können. Gerade bei der mobilen Messung aus der Hand lässt es sich bei Bewegungen kaum ausschließen, dass etwa ein Leitpfosten oder Verkehrschild in den Einzugsbereich der Laserpistole gerät. Außerdem besteht die Gefahr, dass nicht das angepeilte, sondern ein nebenher oder dicht folgendes Fahrzeug tatsächlich gemessen wird, denn gerade auf große Entfernungen kann ein Messbeamter die Situation nicht immer überblicken. Generell gestaltet sich die spätere Nachprüfung des Messergebnisses problematisch, da außer der internen Aufzeichnung im Gerät keine weitere Dokumentation, etwa durch Fotos, stattfindet. Bei einer Messung mit dem Lasermessgerät Riegl FG-21P bestehen daher insgesamt gute Chancen, einen Bußgeldbescheid wegen möglicher Messfehler anzugreifen.
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