Geschwindigkeitsüberschreitungen auf deutschen Straßen können nicht nur teuer werden, sondern bei entsprechender Erheblichkeit auch ein Fahrverbot nach sich ziehen. Aber entgegen landläufiger Meinung, die einen Bußgeldbescheid als nahezu unangreifbar ansieht, bestehen oftmals gute Chancen, im Einspruchsverfahren gegen das Fahrverbot vorzugehen.
Nicht nur bergen sämtliche der zahlreichen eingesetzten Messverfahren ihre spezifischen Fehlerquellen, sondern auch bei der Auswahl des richtigen Messpunktes haben die Messbeamten besondere Kriterien zu beachten. Nicht an jeder Stelle, an der eine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, darf darauf los geblitzt werden, denn der Kraftfahrer muss zunächst die Gelegenheit bekommen, sich auf das Tempolimit einzustellen. Eine völlig überraschende Geschwindigkeitsbegrenzung, die den Verkehrsteilnehmer zwingt, durch heftiges Abbremsen sich und den nachfolgenden Verkehr zu gefährden, rechtfertigt grundsätzlich keine Sanktionen, da alle Maßnahmen angemessen im Sinne des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sein müssen. Wer also dicht hinter einem Schild geblitzt wurde, kann zumeist den Bußgeldbescheid im Einspruchsverfahren entkräften und ein Fahrverbot verhindern. In vielen Bundesländern sind die mindestens einzuhaltenden Abstände gesetzlich geregelt, wobei es jedoch an einheitlichen Richtwerten fehlt. Ohnehin eröffnet die jeweilige Betrachtung des Einzelfalls stets weiten Raum für Argumente.
Da eine Rechtsschutzversicherung unkompliziert sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten des Einspruchsverfahrens gegen einen Bußgeldbescheid trägt, sollte ein Betroffener, der geblitzt wurde, keinesfalls zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn nur einem beauftragten Rechtsanwalt wird Einsicht in die Akte gewährt, aus der sich erst die genauen Umstände der Messung und mögliche Fehlerquellen ersehen lassen.
Nicht nur bergen sämtliche der zahlreichen eingesetzten Messverfahren ihre spezifischen Fehlerquellen, sondern auch bei der Auswahl des richtigen Messpunktes haben die Messbeamten besondere Kriterien zu beachten. Nicht an jeder Stelle, an der eine Geschwindigkeitsbegrenzung herrscht, darf darauf los geblitzt werden, denn der Kraftfahrer muss zunächst die Gelegenheit bekommen, sich auf das Tempolimit einzustellen. Eine völlig überraschende Geschwindigkeitsbegrenzung, die den Verkehrsteilnehmer zwingt, durch heftiges Abbremsen sich und den nachfolgenden Verkehr zu gefährden, rechtfertigt grundsätzlich keine Sanktionen, da alle Maßnahmen angemessen im Sinne des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sein müssen. Wer also dicht hinter einem Schild geblitzt wurde, kann zumeist den Bußgeldbescheid im Einspruchsverfahren entkräften und ein Fahrverbot verhindern. In vielen Bundesländern sind die mindestens einzuhaltenden Abstände gesetzlich geregelt, wobei es jedoch an einheitlichen Richtwerten fehlt. Ohnehin eröffnet die jeweilige Betrachtung des Einzelfalls stets weiten Raum für Argumente.
Da eine Rechtsschutzversicherung unkompliziert sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten des Einspruchsverfahrens gegen einen Bußgeldbescheid trägt, sollte ein Betroffener, der geblitzt wurde, keinesfalls zögern, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Denn nur einem beauftragten Rechtsanwalt wird Einsicht in die Akte gewährt, aus der sich erst die genauen Umstände der Messung und mögliche Fehlerquellen ersehen lassen.
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