Wer nach einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Bußgeldbescheid konfrontiert wird, kann als Betroffener dessen Rechtmäßigkeit kaum nachvollziehen. Denn weder sind einem Laien die zahlreichen Messverfahren geläufig, noch ergibt sich das genaue Zustandekommen des Ergebnisses direkt aus dem Bußgeldbescheid. Nur ein mit der Verteidigung beauftragter Rechtsanwalt kann nach einem Einspruch Einsicht in die Bußgeldakte nehmen und eventuelle Fehlerquellen aufdecken.
Geschwindigkeitsverstöße im erheblichen Bereich ziehen als Sanktion nicht nur eine Geldbuße und Punkte im Verkehrszentralregister nach sich, sondern auch das als besonders einschneidend empfundene Fahrverbot. Bei einer Messung kommt es nicht nur darauf an, dass das Messgerät funktionsfähig sowie gültig geeicht ist und exakt nach den Vorgaben des Herstellers angewendet wird, sondern auch die Stelle muss mit Bedacht gewählt sein. Zwar entfaltet eine Geschwindigkeitsbeschränkung schon Gültigkeit, sobald das ankündigende Schild passiert wurde, aber die Messbeamten müssen jedem Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit einräumen, ihr Fahrverhalten anzupassen. So stellt sich etwa eine Messung direkt hinter dem Schild als unverhältnismäßig dar, sodass der Bußgeldbescheid angreifbar wird und sich ein Fahrverbot vermeiden lässt. In den einzelnen Bundesländern bestehen unterschiedliche Regelungen über den einzuhaltenden Abstand. Grundsätzlich aber gilt, dass ein Kraftfahrer nach Kenntnisnahme der geltenden Geschwindigkeit ausreichend Zeit haben muss, um so überlegt abzubremsen, dass auch die hinter ihm fahrenden Fahrzeugführer noch angemessen reagieren können.
Mit einem Einspruch lässt sich daher häufig erfolgreich gegen ein Fahrverbot vorgehen, während Rechtsschutzversicherungen im Straßenverkehrsrecht die volle Kostendeckung übernehmen. Wer mit einem Fahrverbot belegt wurde, sollte daher umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen und Einspruch einlegen lassen.
Geschwindigkeitsverstöße im erheblichen Bereich ziehen als Sanktion nicht nur eine Geldbuße und Punkte im Verkehrszentralregister nach sich, sondern auch das als besonders einschneidend empfundene Fahrverbot. Bei einer Messung kommt es nicht nur darauf an, dass das Messgerät funktionsfähig sowie gültig geeicht ist und exakt nach den Vorgaben des Herstellers angewendet wird, sondern auch die Stelle muss mit Bedacht gewählt sein. Zwar entfaltet eine Geschwindigkeitsbeschränkung schon Gültigkeit, sobald das ankündigende Schild passiert wurde, aber die Messbeamten müssen jedem Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit einräumen, ihr Fahrverhalten anzupassen. So stellt sich etwa eine Messung direkt hinter dem Schild als unverhältnismäßig dar, sodass der Bußgeldbescheid angreifbar wird und sich ein Fahrverbot vermeiden lässt. In den einzelnen Bundesländern bestehen unterschiedliche Regelungen über den einzuhaltenden Abstand. Grundsätzlich aber gilt, dass ein Kraftfahrer nach Kenntnisnahme der geltenden Geschwindigkeit ausreichend Zeit haben muss, um so überlegt abzubremsen, dass auch die hinter ihm fahrenden Fahrzeugführer noch angemessen reagieren können.
Mit einem Einspruch lässt sich daher häufig erfolgreich gegen ein Fahrverbot vorgehen, während Rechtsschutzversicherungen im Straßenverkehrsrecht die volle Kostendeckung übernehmen. Wer mit einem Fahrverbot belegt wurde, sollte daher umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen und Einspruch einlegen lassen.
Sofortberatung unter blitzerkanzlei.de oder 030/577091222
Die meisten Verkehrsteilnehmer, die gelegentlich kleinere Verkehrsverstöße begehen, haben keine Übersicht über ihr Punktekonto in Flensburg. Den Punktestand in Flensburg abfragen kann oft ein böses Erwachen verhindern. Denn die Punkterechnung, die mit der Höhe der Bußgelder in keinem logischen Verhältnis steht, können Laien kaum nachvollziehen. Und neben den bekannten Standardverstößen, wie Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstößen, können auch viele harmlose Ordnungswidrigkeiten das Punktekonto in Flensburg füllen, an die niemand denkt: Falschparken, Verstoß gegen die Kindersitzpflicht, Trunkenheitsfahrten im untersten Promillebereich und vieles mehr. Dass Punkte in Flensburg zum Teil nach zwei Jahren gelöscht werden, aber nur, wenn zwischenzeitlich keine weiteren hinzugekommen sind, sorgt für zusätzliche Schwankungen. Nur wer seinen Punktestand in Flensburg abfragen lässt, kann sich daher entweder in Sicherheit wiegen oder sich wegen zu zahlreicher Punkte in Flensburg entscheiden, durch ein freiwilliges Aufbauseminar Punkte abzubauen.
Wer jedoch zu lange wartet, riskiert bei 14 Punkten eine Verpflichtung zum Aufbauseminar, weist das Punktekonto in Flensburg sogar 18 aus, droht unweigerlich der Verlust der Fahrerlaubnis für 6 Monate, dem regelmäßig eine kostenaufwendige MPU, der sogenannte Idiotentest, folgt. Wer seine Punkte in Flensburg im Blick haben möchte, sollte daher den Punktestand in Flensburg abfragen.